In einer Reihe von Branchen werden Drohnen zunehmend für Zwecke wie Überwachung, Inspektion, Lieferungen oder Unterhaltung eingesetzt.
Es ist wichtig, zwischen solchen autorisierten Einsätzen und nicht genehmigten Drohnen zu unterscheiden, damit der Betrieb reibungslos läuft und das bestehende Drohnenprogramm sicher funktionieren kann.
Vielleicht möchten Sie Schmuggelaktivitäten unterbinden, Spionagedrohnen orten oder Anlagen vor physischen Angriffen schützen?
Möglicherweise wollen Sie auch einfach Daten zu Bewegungen in Ihrem Luftraum sammeln, um sicherzustellen, dass während bestimmter Vorgänge nichts am Himmel ist.
Definieren Sie für sich, was ein effektives Sicherheitssystem für den Luftraum leisten muss.
Die Luftraumsicherheitsindustrie wächst schnell, und Gesetze, die die sichere Integration von Drohnen in den nationalen Luftraum regeln, holen nur langsam auf. Angesichts einer steigenden Zahl von Vorfällen mit Drohnen müssen Organisationen mit einer sensiblen, hochwertigen Infrastruktur ihren Luftraum daher proaktiv vor Gefahren durch Drohnen schützen.
Es ist heute wichtiger als je zuvor, Aktivitäten im Bereich des unteren Luftraums zu verstehen und zu bewerten und ein Bewusstsein für Drohnen zu entwickeln, die in den kritischen Luftraum eindringen.
Das Drohnenabwehrsystem überwacht den Luftraum und erkennt Drohnen mithilfe verschiedener Sensoren wie Videokameras, Frequenzscannern und Mikrofonen.
Externe Sensor- und Flugdaten versorgen das System permanent mit Echtzeitinformationen. Das Drohnenabwehrsystem wertet diese Daten aus, analysiert sie und klassifiziert dann das unbemannte Flugobjekt. Dabei kann die intelligente Software eindringende Drohnen eindeutig von Vögeln oder anderen Flugobjekten unterscheiden.
Je nach Sicherheitslage können in einem zweiten Schritt beispielsweise Alarme ausgelöst oder Sicherheitskräfte verständigt und die Drohne gegebenenfalls durch Störsender manipuliert werden.
So entsteht eine Art Sicherheitskuppel über dem geschützten Gebiet, die es Piloten erschwert, unbefugt Gelände zu überfliegen oder in gesperrte Lufträume einzudringen.
Sie haben weitere Fragen zum Produkt? Gerne beraten wir Sie persönlich!
Wichtig ist - es gilt die Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zum Betrieb unbemannter Fluggeräte.
Mit Datum vom 07.04.2017 ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 in Kraft getreten.
Das LBA ist nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für die Anerkennung von Stellen (AST) zuständig, die Bescheinigungen des Nachweises ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten für Steuerer von unbemannten Fluggeräten ausstellen dürfen.
Bei Fragen in Bezug auf die Anerkennung von entsprechenden Stellen wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an: AST@lba.de
Drohnenverordnung BMVI
Ein Überblick über die wichtigsten Regeln der neuen Drohnen-Verordnung vom März 2017
Vertrauen, Professionalität und Zuverlässigkeit - das sind die meist genannten Begriffe unserer Kunden auf die Frage zur Kaufentscheidung bei IBC.
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